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Our form guides you through your apartment room by room. Tolmien will then send you a non-binding offer on the basis of your information. In any case, you can profit from your filled out form, which will be a summary of your household – useful for any kind of further planning.
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Checkliste
Tips for your move
You probably don't move a few dozen times every day, but TOLMIEN does. We can give you a few tips from our rich treasure trove of experience:
- If you are moving with children, pack their belongings in our special children's boxes. Having their own boxes is more fun for the kids and helps them to accept the move.
- It is best to leave small children with relatives or friends on the day of the move.
- Explore your new environment with the children in advance. Show them the new way to school, scout out the neighbourhood playgrounds and find the best ice cream stand.
- And speaking of ice cream, you don't need to empty your refrigerator and freezer before moving. Our moving trucks have a 220 volt outlet inside. So nothing spoils during the trip.
- Prepare your plants for the move. Give them plenty of water in summer, but leave them a little dry in winter. TOLMIEN has special thermal foil and containers for sensitive plants.
- It is best to move your feathered, furry or scaled friends yourself. We gladly offer special pet carriers.
- No one likes to trust others with jewelry, cash and valuables. We recommend transporting these items yourself.
- The less that must be transported, the better. Get rid of anything you no longer need. Take advantage of flea markets and classified ads. Think about your basement and attic.
- It is best to make new purchases after moving. Then you have a better idea of what you need and what will work best. Take advantage of the opportunity to start fresh!
- In bad weather, we recommend covering the floor to avoid damaging carpet and wood floors from the constant traffic in and out of your home. We can provide you with the appropriate materials.
- As soon as the moving date is set, it is best to take care of the small details yourself. Be sure to notify the post office, public utilities, television/radio authority, bank, insurance, clubs, mail-order companies, newspaper/magazines …
- Don't lose sight of your old home, even when you're concentrating on your new one. Make sure you fulfill all the requirements in your rental agreement before turning over your apartment. Perhaps you are leaving something in the apartment you would like to be compensated for.
- If you choose to pack yourself, start early. Go ahead and pack whatever you no longer need. And if you devise an organizational system for packing and write detailed descriptions on the boxes, you won't have to do any guesswork when unpacking.
- Choose appropriate packaging materials. TOLMIEN has a wide range of high-quality containers. Don't forget to pad the inside of your boxes and don't pack them too full. Any box can tear at any time. Place heavy items at the bottom of the box. Packing similar items together will save a lot of search time in your new home.
Steuertipps
Beim Umzug an der richtigen Stelle sparen: an den Steuern!
Umzug aus
privaten Gründen
Die gesetzliche Grundlage
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge für Privatpersonen, die von Umzugsspeditionen durchgeführt werden, steuerlich den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt worden. Auf Antrag können bis zu 4.000 EUR von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden (entspricht 20 % von bis zu 20.000 EUR, die gemäß Gesetz steuerlich zu berücksichtigen sind).
Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit
- die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung mit Datum, ausgewiesener Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens;
- die Arbeitskosten sind in der Rechnung separat ausgewiesen;
- der Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto der Möbelspedition durch einen Beleg des Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug; Barzahlungen können nicht anerkannt werden!);
- keine sonstige Förderung oder Kostenerstattung des Umzuges (die Abzugsfähigkeit ist also nicht möglich, wenn zum Beispiel die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden oder die Kosten durch den Arbeitgeber oder ein Amt/eine Behörde erstattet wurden).
Umzug aus
beruflichen Gründen
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören u.a. die Kosten für die Leistungen einer Umzugsspedition, Fahrtkosten zur Fahrt an den neuen Wohnort, Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzt doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht für die Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 EUR. Hinzu kommen Kosten für sonstige Umzugsauslagen (für Gardinen, Anschlusskosten für Öfen, Telefon, Fernseher und ggf. Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung).
Alle Kosten sind mit Belegen nachzuweisen. Für die sonstigen Umzugskosten kann alternativ zum beleghaften Nachweis ein Pauschbetrag angesetzt werden. Dieser beträgt derzeit für Verheiratete 1.256 EUR, für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich der Pauschbetrag um 277 EUR (bei einer Familie mit zwei Kindern also 1.810 EUR).
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der berufsbedingten Umzugskosten:
- Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
- Wechsel des Arbeitgebers, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
- Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
- Die Entfernung zur Arbeitsstelle verkürzt sich erheblich (Zeitersparnis mindestens eine Stunde täglich für Hinund Rückfahrt).
Umzug aus
gesundheitlichen
Gründen
Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. Einzelheiten zur Voraussetzung der Anerkennung erteilt Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Ausschluss der
Doppelförderung
Es versteht sich, dass nur solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, die dem Steuerpflichtigen tatsächlich entstanden sind.
Erstattet der Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst der Dienstherr die Kosten für den Umzug, können die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Erstattet ein Amt oder eine Behörde den Umzug, können die Kosten ebenfalls nicht geltend gemacht werden.
Ein Steuerabzug ist nur für solche Leistungen möglich, für die nicht bereits eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen worden ist. Sofern die Umzugskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, ist eine Abzugsfähigkeit im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeschlossen.
Ein Beispiel:
Eine Familie zieht am 17.3.2010 aus privaten Gründen um. Die Rechnung des Möbelspediteurs enthält Kosten für Arbeit und Transport, Verpackungsmaterial und einen Außenaufzug. Der von der Einkommensteuer abzugsfähige Betrag errechnet sich wie folgt:
| Gesamtkosten | |
|---|---|
| (inkl. MwSt.) | 2.050 EUR |
| davon: | |
| Arbeits- und Transportkosten | 1.720 EUR |
| Außenaufzug | 240 EUR |
| Verpackungsmaterial | 90 EUR |
Die Kosten für Verpackungsmaterial sind nicht abzugsfähig.
Von den 1.960 EUR Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sind 20 Prozent (ist 392 EUR) von der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Umzug wird also mit der Steuererklärung um 392 EUR billiger und kostet real nach Abzug der Steuerentlastung 1.658 EUR.
Übrigens können neben den Kosten für den Umzug zusätzlich auch noch bis zu 1.200 EUR für Handwerkerleistungen, z. B. für das Streichen der neuen Wohnung, steuerlich berücksichtigt werden.
Soviel Umzug
sollten Sie sich leisten
Ein Umzug bedeutet Veränderung. Ein Umzug ist gleichzusetzen mit dem Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Es gilt, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu erledigen: die Suche einer neuen Wohnung; die Aufgabe der alten Wohnung und die Rückgabe an den Vermieter oder der Verkauf, verbunden häufig mit einer Renovierung mindestens einer Wohnung; der Umzug selbst; die Entsorgung alter Einrichtungsgegenstände, die nicht mehr in das neue Umfeld passen; der Kauf neuer Einrichtungsstücke; notwendige Ummeldungen; Adressänderungen und vieles mehr. Und alles kostet Geld: Makler, Kaution, Handwerker, der Umzugstransport, Möbel, die vielfältigen Verwaltungsangelegenheiten. Der Wunsch, beim Umzug zu sparen, ist verständlich.
Intelligent sparen beim Umzug ist (k)eine Kunst. Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geldsparen. Mit qualifiziertem Fachpersonal sind die Arbeiten schnell erledigt, ohne dass Schäden am Mobiliar und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe die Freude an der neuen Wohnung trüben. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat die Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Umzugskosten können, je nach Grund des Umzuges, als Werbungskosten oder als Sonderausgaben oder seit dem Jahr 2006 als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Damit wird entweder das steuerpflichtige Einkommen oder die Steuerschuld unmittelbar reduziert.
Einfacher, sicherer und intelligenter können Sie beim Umzug nicht sparen!
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